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Genealogie Gutenbergs.
CXXVII. 1457. Manuscript des Niklas Jostenhofer, genannt
Schenkenberg, worin die Ehe seiner Tochter
Katharina mit Henne Gynssfleiss, sowie die daraus
hervorgegangenen Kinder bis 1457 verzeichnet sind.
CXXVIII. 1458. Johann v. Sorgenloch, genannt Gensfleisch der
Junge, vergiftet an Konrad Guldenldft und seine
Erben 30 Morgen Aecker.
CXXIX. 1459. Vermittlung eines Streites zwischen Johann Gens¬
fleisch v. Sorgenloch dem Jungen und dem Victor¬
stift wegen eines dreijährigen Korngült-Rückstandes
von 90 Malter von den Schlüsselgütern zu Boden¬
heim.
CXXXV. 1464. Henne zum Jungen schrieb in sein Gültbuch: „It.
X Gulden Henne Ginssfleische dem Jungen, George
Ginssfleische selgen Son nach Lude eynes Brieffes.
Dédit XXII malter Kornes. A. D. MCCCCLXIIII.“
CXXXVI. 1465. Kurfürst Adolf II. von Mainz nimmt Johann Guden-
berg unter seine Hofdiener auf.
CXXXVII. 1465. Johann v. Sorgenloch, genannt Gensfleisch der
Junge, gibt seine Tochter Margaretha in das Kloster
Dalheim und überträgt desfalls diesem Kloster
etliche Gülten und Güter. (Aus der BoDMANNschen
Sammlung; wenn diese Urkunde echt ist, so beweist
sie, dass dieser Johann nicht der Ehemann der
Jostenhofer war, denn deren Tochter Margaretha
ist, zwei Jahre alt, gestorben, gleichwohl heisst die
Jostenhofer in dem Manuscripte Nr. CXXVII
Sorgenlochs Witwe!)
CXXXVII. 1467. Johann v. Sorgenloch, genannt Gensfleisch der
Junge, verleiht einen Theil seines Hofes und seiner
Güter zu Bodenheim in Erbpacht (1. Mai).
CXXXVIII. 1467. Johann Sorgenloch, genannt Gensfleisch der Alte (!)
verpfändet dem Nonnenkloster St. Nicomed von
Mainz sein Gut zu Bodenheim am 11. November
(vgl. CXXVI und CXXIX).
Genealogie Gutenbergs.
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CXXXIX. 1467. Manuscript Schenkenberg: Henne Gensfleisch, Ehe¬
mann der Jostenhofer, stirbtDinstag vor St. Michels¬
tag (27. September).
CXL. 1468. Johann Gutenberg todt.
In diese Urkunden lässt sich nur dann ein Zusammenhang
bringen, wenn man annimmt, dass Elisabeth Gutenberg eine Tochter
des Johann des Jungen, Schwester des Peter, und Johann der Alte
der Sohn derselben und Frielens gewesen sei, aber dafür liegen keine
Anhaltspunkte vor, ebenso bleibt das Verhältniss des Friele, Sohnes
der Grethe zur Laden zu dem Canonicus Friele zur Laden unauf¬
geklärt. Würde nicht Johann Gutenberg neben Johann dem Jungen
genannt, so möchte ich Johann den Jungen, Georgs Sohn, für den
Erfinder der Buchdruckerkunst halten; für diesen spricht die nahe
Verwandtschaft mit den Bechtermünze.
Was nun den Erfinder selbst betrifft, so ist dieser jedenfalls in
Strassburg geboren oder wenigstens dort erzogen, denn war er der
Sohn Frielens, so hatte sein Vater Friele ebenso wie Georg Mainz im
Jahre 1411 verlassen. Wahrscheinlich ist seine Mutter nach ihres Gatten
Tode, spätestens 1425, vielleicht ist Friele selbst schon früher zurück¬
gekehrt, da sein Sohn 1421 unter den Hausgenossen genannt wird,
in diesem Falle war Johann Gutenberg 1434 dauernd in Mainz. War
der Erfinder der Sohn Georgs, so blieb er jedenfalls länger in Strass¬
burg, wahrscheinlich bis 1442. Daraus erklärt sich, dass 1474Lignamine
meint, er sei von Strassburg gebürtig, dass der Bergamenser 1483
und Fulgosus 1494 ihn einen Strassburger nennen und Bergellanus
erzählt: „man sagt, dass die Stadt Strassburg ihn von seiner Kind¬
heit an in ihrem Schosse ernährt habe“.
Im Jahre 1448 nimmt. Arnold Gelthuss für Johann Gutenberg ein
Darlehen von 150 Gulden (auf, ein Beweis, dass dieser schon vor der
Verbindung mit Fust grössere Druckunternehmungen vorhatte, in den
Fünfziger-Jahr en kommt er mehrmals als Zeuge vor und im Jahre 1465
wird er vom Kurfürsten Adolf II. unter seine Hofdiener aufgenommen.
Die Meinung, class der Kurfürst damit einem verarmten Erfinder eine
Pfründe verlieh, kann ich nicht theilen, denn solche Hofstellen wurden
nach Joannis nur Bürgern verliehen, welche durch ihr Geschlecht