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Genealogie Gutenbergs.
Erfinder, von ihm soll ein Siegel vorhanden sein, auf welchem steht
5. Hen. Gens-.fleisch d. Ald., bei dem Siegel befindet sich noch der
schmale Pergamentriemen von 5 Zoll Länge, mit dem es an der
Urkunde befestigt gewesen, und auf diesem Riemen steht von Herrn
Bodmanns Hand geschrieben: „ Sig. Junker Henne Gensefleise Sch effe
zu Hechtsheim 1451 inventoris tijpographiae“ (d. h. des Erfinders der
Buchdruckerei). Dieser Johann der Alte war ebenso wie der gleich¬
namige Sohn des .Peter und der Grethe mit einer Frau Katharina
verehelicht (Urkunde CXVIII vom Jahre 1451, laut welcher die beiden
Eheleute eine Abgabe von 1 ‘/2 Ohm weissen Weins kaufen), jener aber
hatte eine Tochter Grethe, dieser eine Tochter Katharina (Urkunde
CXVIII); dieser Johann der Alte hatte eine Schwester Anna, welche
mit Ort zum Jungen verheiratet war (Urkunde GX vom Jahre 1445),
und da dieser Ort zum Jungen in dem Verzeichniss der Ausgewan¬
derten vom Jahre 1411 und der Hausgenossen vom Jahre 1421 nicht
vorkommt (nach Köhler war er 1405 geboren), so können er und sein
Schwager Johann der Alte 1445 noch nicht sehr alt gewesen, der
letztere also nicht mit dem im Jahre 1391 mit einer Katharina verehe¬
licht gewesenen Johann dem Alten identisch sein. Bei dieser Verwandt¬
schaft mit Ort dem Jungen ist es begreiflich, dass er von dessen Vater im
Jahre 1443 denHof zum Jungen miethet, er kauft dann am 6. Januar 1448
das Haus Laufenberg neben dem Hause Schenkenberg, wobei Johann
Fust als Zeuge erscheint (Urkunde CXII), in demselben Jahre am
6. October vergiftet Arnold Gelthuss zum Echtzeler 7 l/t Gulden an
Gold Zinsen gegen ein Darlehen von 150 Gulden an Gold, für Johann
Gensfleisch genannt Gudenbergk, von dem wir nicht wissen, ob er mit
dem Schöffen von Hechtsheim identisch ist. Dürfte man von dem
Hauskauf neben dem Schenkenberg und der häufigen Verbindung
dieses Namens mit Johann dem Alten Schlüsse ziehen, so wäre seine
Frau Katharina die Tochter des Niklas Jostenhofer genannt Schen¬
kenberg, weltlichen Richters zu Mainz, nach dessen Aufzeichnungen
Henne Gensfleisch im Jahre 1437 seine Tochter Katharina ehelichte,,
welche 7 Kinder gebar: Michel 1439, Hans 1442, gestorben 1443,
Käthchen 1442, Hans 1444, Klaus 144-6, gestorben im selben Jahre,.
Margarethe 1447, gestorben 144-9 und Henne 1449. In demselben
Genealogie Gutenbergs.
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Manuscript ist von einer anderen, aber gleichzeitigen Hand eingetragen,
dass am 27. September 1467 Henne Gensfleisch und im Jahre 1485
Frau Katharina Gostenhoffer, Johanns von Sorgenloch, genannt
Gensfleisch verlassene Witwe, gestorben seien. Am 11. November
1467 aber bekennt Johann Sorgenloch, genannt Gensfleisch der Alte,
dem Nonnenkloster St. Nicomed von Mainz eine erbliche Gülte von
4 Malter Korn schuldig zu sein, wofür er sein Gut zu Bodenheim, das
ehemals dem Peter Schlüssel gehörte, verpfändet. Dasselbe Gut hatte
jedoch nach der HELMASPERGERschenUrkunde (GXXVÍ) vom Jahre 1457
Johann Gensfleisch der Junge (junior) gekauft und Johann Gudenberg
war dabei als Zeuge gewesen. Hieraus geht hervor, dass etwas faul
ist in diesen Urkunden.
Zur besserenUebersicht mögen noch folgende Mainzer Urkunden,
welche von einem Henne oder Johann nach dem Jahre 1430 handeln,
hier folgen :
LXXXVIII. 1436. Henne Gensfleisch der Alte verkauft der Karthause
bei Mainz die Hälfte eines in Hechtsheim gelegenen
Gutes um die Kaufsumme von 250 Gulden.
CI. 144-1. Rüdiger, Rudolfs zu Landeck Sohn, bekennt vor
dem weltlichen Gerichte zu Mainz, sein elterliches
Vermögen durch Johann Gensfleisch den Alten,
seinen Vetter, ausgeliefert erhalten zu haben. (Da
Johann, Niklas Bruder, 1395, und Johann der Sohn
des Niklas, 1435 starb, so kann damit nur Johann,
der Sohn des Peter gemeint sein.)
CV. 1442. Gottfried, Herr zu Eppstein, bekennt, dem Henne
v. Sorgenloch dem Jungen, genannt Gensfleisch,
Jorgen sel. Sohne, zum rechten Mannlehen den
Kirchensatz und die Pastorei zu Mettenheim mit dem
Zehent an Wein und Früchten verliehen zu haben.
CVII. 1443. Ort zum Jungen der Alte zu Frankfurt schreibt in
sein Gültbuch, dass er dem Johann Gensfleisch dem
Alten zu Mainz seinen Hof zum Jungen auf drei
Jahre gegen jährlich zu zahlende 10 Gulden
geliehen habe.