90
Eigenthumsrecht auf Typen.
Dass die Typen Eigenthum der Verleger oder Protectoren der
Drucker blieben, ist im XV. Jahrhundert öfter vorgekommen. Mit den
Typen der Ablassbriefe ist kein Buch gedruckt worden, sie blieben
Eigenthum desjenigen, der die Ablassbriefe auf seine Kosten drucken
liess. Mit den Typen, welche Sweynheym und Pannartz in Subiaco
verwendeten, druckten sie nicht in Rom, sie waren wahrscheinlich das
Eigenthum jenes Klosters. Die Typen, mit welchen Gering, Crantz und
Friburger in der Sorbonne druckten, findet man nicht in den Werken,
welche sie später im Hause „zur goldenen Sonne“ druckten,und Caxton
druckte mit den Typen clés Beciteil des histoires de Troyes nur die eng¬
lische Uebersetzung dieses Buches, das Becuyell of the historyes of Troye
und The yame and playe of the chess, sie waren jedenfalls Eigenthum
des Herzogs von Burgund. So erklären sich Erscheinungen, die allein
betrachtet, verblüffend wirken, bei häufigem Vorkommen auf natür¬
liche Weise. Trotz der schwierigen Herstellung der Typen dachte
man im XV. Jahrhundert wenig an die Universalität eines Lettern¬
charakters, man übertrug die Eigenthümlichkeiten der Handschriften
auf die gedruckten Bücher, und so spiegelt sich in ihnen der Parti-
cularismus der mittelalterlichen Feuclalzustände wieder. Wenn Fust
dem Gutenberg die Druckerei wegnahm, so hatte er ihm nicht sehr
weli gethan, Gutenberg konnte sich andere Pressen und Lettern
hersteilen ; wenn Fust ihn aber gehindert hatte, die Bibel, an welcher
er so lange gearbeitet, und welche vielleicht ein ähnliches Heureka,
wie das Katholik on, erhalten sollte, zu vollenden, so hatte er ihn am
empfindlichsten verwundet. Offenbar war Fusts Streben, nachdem er
in Schöffer einen Verbündeten und Gehilfen gefunden hatte, der das
Geschäft fortführen konnte, darauf gerichtet, die Erfindung sich selbst
anzumassen, wenigstens deutet die Geneigtheit Schöffers, nach
Fusts Tode die Verdienste Gutenbergs anzuerkennen, daraufhin.
Bergellanus lässt Gutenberg sofort nach Auflösung des Vertrags
allein weiter drucken, setzt also voraus, dass derselbe die Mittel dazu
besessen habe, nur beklagt sich nach seiner Erzählung Gutenberg über
das Unrecht, welches ihm widerfahren sei. Faust von Aschaffenburg
lässt Gutenberg nach Strassburg gehen, um dort eine neue Druckerei
mit seinen Gehilfen zu errichten, und damit stimmt überein, dass nach
Dr. Humerys Urkunde.
91
der Strassburger Sage Mentel mit Gutenberg druckte und über dessen
Wegzug nach Mainz betrübt gewesen sei; wir wissen nicht, was
daran Wahres ist, jedenfalls liegt zwischen dem Erscheinen der
Bibel 1455/1456 und dem des Katholikon von 1460 ein Zeitraum, der
mit dem Druck des letzten Werkes nicht ausgefüllt ist.
Nach einer anderen Sage suchte und fand Gutenberg in Mainz
einen anderen Gelddarleiher, einen Dr. Humery, welcher ihm die Mittel
zur Errichtung einer Druckerei gab. Diese Sage beruht aut einem
Document, welches lautet: Ich Conrad Humery, Doctor etc., Bekenne
mit diesem Brief; so als der Hochwirdige Furste min gnedigl lieber
Her, Her Adolff Ertzbischoff zu Mentze mir etliche formen Buch¬
staben, instrument, gezuge, und anders zu dem Truckwerck gehörende,
das Johann Guttemberg nach sinem tode gelasen hat, und min gewest
ist, und noch ist, gnediglich folgen lassen hat; das ich dargegen Sine
Gnaden zu eren und zu gefallen mich Verpflichtiget han, und verpflich-
tige mit diesem Brieff also, wer es, das ich soliche formen und gezuge
zu trucken gebruchen werde, nun oder hernach; das ich das thun will
und sali bynnen der Stat Mentze und nirgent anders woe; Desglichen
ob ich sie verkeuffen, und mir ein burger davor so viel geben wollte
als eyn frembder ; so will und sol ich das dem ingesessenen burger zu
Mentz vor allen frembden gönnen und folgen lassen. Und han des
alles zu urkunde min secret, zu ende dieser schrifft getruckt. Der geben
ist des iars als man schrieb nach der Geburt unsers Heren MCCGC
und LXVIII. iar, uff Frytag nach S. Mathys tag. (24. Februar.)
Ich habe oben (S. 84) dieses Document als verdächtig bezeichnet,
weil es den Namen Gutenbergs in einer Weise geschrieben enthält,
die uns wohl nicht bei dem Bergamenser, wohl aber bei einem Mainzer
überrascht. Wenn das Document gefälscht ist, so konnte der Verler-
tiger davon ausgehen, dass im Bauamtsbescheid vom Jahre 1524 und
später der Hof zum Humbrecht (denn Humery ist das latinisirte
Humbrecht) das Druckhaus hiess, er konnte wissen, dass am 27. Sep¬
tember 1467 ein Henne Genssfleisch gestorben war, und dass der
Kurfürst Adolf II. von Mainz am 17. Januar 1465 einen Johann Guten¬
berg unter seine Hofdiener aufgenommen hatte, dass mit den Typen
des Katholikon von Gutexbergs Verwandten, den Bechtermünze, 1467