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Stereotypie.
Als es sich darum handelte, in Paris die Assignaten schnell und in
ungeheurer Masse zu drucken, suchten die dabei Beschäftigten aus der
Stereotypie Nutzen zu ziehen. Grassal erfand eine Maschine, um die
Matrize auf die vereinigte Materie zu bringen. Gatteaux versuchte die
Platte aus beweglichen Typen kalt und mit Hilfe eines Druckwerks
auf eine Metallplatte einzusenken, aber dazu bedurfte man besonderer
Matrizen aus hartem Metall und diese Materie >var sehr theuer. Didot
erfand eine minder kostspielige Mischung, doch wurde im „Journal für
Buchdruckerkunst“ (1838)185 behauptet, die CALLOTSchen Logarithmen,
welche 1795 bei Firmin Didot erschienen, seien nicht, wie in manchen
Werken angegeben wurde, gegossene Stereotypen, sondern gesetzte
Lettern, welche am Fusse verschmolzen wurden. Bouvjer goss 1798 mit
gutem Erfolg Stereotypplatten von Kupfer aus Formen von Thon.
Eine andere Manier erfand 1797 L. Stephan Herhan in Paris mit
seinen Gehilfen Errand und Renouard unter dem Beirath des Grafen
v. Schlabrendorf. Er liess kupferne Lettern anfertigen, in welchen die
Buchstaben vertieft waren, so dass also von dem so gebildeten Satze
die Druckplatte sofort gegossen werden konnte. Obgleich dieser kost¬
spielige Versuch jetzt mit Hilfe der Galvanoplastik leichter auszuführen
wäre, hat er doch den ungeheuren Nachtheil, dass die vertieften Lettern
keine Correcturabzüge ermöglichen, und ohne Correctur ist keine
fehlerfreie Seite möglich.
XVII. ABSCHNITT.
SOCIALE VERHÄLTNISSE DER BUCHDRUCKER
IM XVIII. JAHRHUNDERT.
AS Postulat und die damit verbundenen socialen Verhältnisse
erhielten sich im XVIII. Jahrhundert unverändert. Die Buch¬
druckerordnung des Raths der Stadt Augsburg vom Jahre 1713 lautet:
„Es sollen zwei Buchdrucker zu Vorgehern und zwei Gesellen zu
Assessoren erwählt und zur Confirmation den vier Censoren vorge¬
schlagen werden. Aus den Vorgehern wird der älteste den Vorsitz und
die Kasse, der jüngere das Protokoll führen, der ältere Gesell als
Referendar, der jüngere als Kassier dienen, daher letzterer nebst dem
älteren Vorsteher einen Schlüssel zur Kasse habe.
„In die Kasse soll von jedem Einschreiben und Lossprechen
eines Lehrjungen 30 Kreuzer, von jedem Postulat 2 Gulden, dann jede
Messe oder das halbe Jahr von einem Buchdrucker 30 Kreuzer, von
einem Gesellen 20 Kreuzer, von einem Cornelio (Cornuten) 40 Kreuzer
bezahlt werden. Unter den Gesellen soll der neuerlich eingeführte
Missbrauch der Braut- und Kindverschenkung u. dgl. bei Strafe von
1 Gulden verboten sein. Wenn ein Cornut bei einem Buchdrucker
steht, der keine Gesellen hat, so wird derselbe sein Cornutengeld bei
jeder Messe, und zwar in solchem Falle 1 Gulden in die Kasse, die
übrigen 2 Gulden aber einer ganzen Gesellschaft, wenn solche bei¬
sammen, zu geben haben. Es kann auch ein besonderes Matrikel auf¬
gerichtet werden, dem die ankommenden und allhier in Condition
tretenden Gehilfen und Cornuten eingeschrieben und immatrikulirt