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Die Buchdruckei'kunst während der Revolution.
In dem folgenden Jahre liess der Convent auf Kosten des Staates
3000 Exemplare von Condorcets Esquisse d’un tableau historique des
progrès de l’esprit- humain drucken. 1795 wurden 360.000 Francs
bestimmt, welche jährlich unter die Gelehrten und Künstler zu ver¬
theilen seien, die am meisten zur Ehre des Vaterlands beigetragen
hatten; hievon wurden der Verfasser der Voyage du jeune Anacharsis und
der grosse Orientalist Silvestre de Sacy unterstützt. Im selben Jahre
erfolgte die Errichtung der Schule für orientalische Sprachen, der
Polytechnik und des Nationalinstituts.
Der fruchtbarste Gedanke der französischen Revolutionszeit war
die Einführung von Industrie-Ausstellungen, um den Wetteifer der
Künste und Gewerbe durch die Aussicht auf Belohnungen zu wecken.
1798 fand die erste Industrie-Ausstellung zu Paris statt, wo die Buch¬
druckerei grosse Erfolge errang; Firmin Didot erregte durch die Aus¬
stellung seines Virgils allgemeine Bewunderung. Seit dieser Zeit wurden
zahlreiche Wunderwerke sowohl durch die Liebe zur Arbeit, als durch
die Sucht nach Ruhm und Ehre hervorgebracht und die späteren Welt¬
ausstellungen haben eine ganze Umänderung in dem Druckverfahren
einzelner Länder hervorgerufen, indem durch sie neue Erfindungen theils
in praktischer Thätigkeit, theils in ihren Erzeugnissen einem grossen
Fachpublicum bekannt wurden und die Bedenken verscheuchten,
welche sich gewöhnlich an reclamenhafte Anpreisungen knüpfen.
Insbesondere dankt ihnen, die Buchdruckerkunst einen grossen Auf¬
schwung, da durch den Buchhandel sonst nur ein Theil ihrer Producte
zur allgemeinen Kenntniss gelangte.
Die unbeschränkte Freiheit der Revolutionszeit dauerte nicht
lange. Es ist bereits oben erwähnt worden, dass am 22. Juli 1795 die
Bezahlung eines Patents für die Gestattung eines Gewerbebetriebes
wieder eingeführt wurde; am 28. April 1796 wurde ein Gesetz über
die periodische Presse beschlossen, wonach die Autoren periodischer
Schriften dieselben zu unterzeichnen hatten und die Drucker für
diejenigen Schriften verantwortlich waren, welche ohne Namen des
Autors erschienen. Nach der royalistischen Verschwörung decretirte am
5. September 1797 der Rath der Fünfhundert, dass die Journale und
periodischen Schriften, sowie die Presse, welche sie druckte, während
Presspolizei in Dänemark und England.
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eines Jahres unter Polizeiaufsicht gestellt wurden; zugleich wurde
eine Anzahl Journale unterdrückt; 1798 wurden die Zeitungen dem
Stempel unterworfen und wieder mehrere Journale unterdrückt.
In Dänemark gab König Christian VII. 1771 die Presse frei,
bei welcher Gelegenheit ihm Voltaire einen Glückwunsch schrieb.
Nachdem aber schwerer Missbrauch dieser Freiheit vorgekommen
war, befahl ein Edict vom 7. December 1790, dass alle Delicte, welche
durch die Presse verübt wurden, von den gewöhnlichen Gerichten
abzuurtheilen seien und die Buchdrucker unter Androhung von Strafe
gehalten wurden, der Polizei ein Exemplar jeden Werkes einzuschicken,
welches sie ohne den Namen des Verfassers druckten.
In England hatte die Censur thatsächlich aufgehört, an ihre
Stelle traten aber Repressivmassregeln gegen die Presse. Die Königin
Anna, welche am 8. März 1702 den Thron bestieg, erliess am 26. März
dieses Jahres eine Proclamation gegen die Verbreitung falscher Nach¬
richten und gegen das Drucken irreligiöser und aufrührerischer
Schriften. Im Jahre 1709 erliess sie ein Gesetz, durch welches die
Verfasser neuer Bücher auf 21 Jahre gegen Nachdruck geschützt
wurden. 1711 wurde verordnet, dass der Name des Druckers oder des
Herausgebers, auf den Schriften zu stehen habe, bei Strafe von
20 Pfund Sterling, und dass von importirten Büchern 30 Percent des
Werthes als Zoll zu zahlen seien. Unter den Parlamentspapieren dieser
Zeit befindet sich eine undatirte Eingabe der Buchdrucker, wonach
sie verlangten, dass, alle Buchdruckereien registrirt sein sollten, dass
jeder Drucker eine eigene Handelsmarke habe, die nicht nachgeahmt
werden dürfe, dass kein Drucker registrirt werden dürfe, der nicht
eine siebenjährige Lehrzeit nachweise, oder Witwe oder Kind eines
Buchdruckers sei. Unter der Königin Anna wurde der Stempel für
Zeitungen und Flugschriften eingeführt. 1713 erschienen die ersten
gestempelten Zeitungen; der Stempel betrug für den halben Bogen
einen Penny, für den ganzen Bogen zwei; vergeblich petitionirten die
Buchdrucker gegen diese Massregel, welche nur den Holländern zu
gute komme und die englischen Buchdruckereien lahmlege.
Georg II. verordnete 1734, dass das Autorrecht für 14 Jahre zu
gelten habe, dass der Name des Verfassers oder Verlegers sich auf