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Begünstigung der Buchdrucker in Deutschland.
unerheblich sind, wobei man aber bei der Censur doch mehr der
Beurtheilung als bei grösseren Büchern ausgesetzt ist“; ferner: „Was
kann der Verfasser oder Censor dafür, wenn jemand da getroffen zu
sein glaubt, wo er nicht gemeint ist? Wenn bei Schriften alles streng
beurtheilt werden sollte, so würde schwerlich ein Buch sich finden, in
welchem nicht dieser oder jener, nach seinem schwachen Verstand
und verschiedenen Ansichten oder maliciösen Absichten, jemand zu
schaden, etwas Anstössiges finden könnte.“170
Fürsorge für die Buchdrucker zeigt die Verordnung des Königs
Friedrich August von Polen-Sachsen vom 5. Februar 1711, wonach
dieselben, sowie Apotheker, Goldschmiede, Barbiere, Bader u. s. w. vom
Dienste in der Landmiliz und deren Exercitien befreit waren, offen¬
bar eine Nachahmung französischen Wesens, wie das um diese Zeit
in Deutschland allgemein war. Ein am 29. August 1719 erneuertes
Mandat früherer Verordnungen desselben Königs von 1706 und 1712
„wider dasunbefugteDegentragen“ erklärte die Buchdrucker von diesem
Verbot ausgenommen.171
Der Fürstbischof von Würzburg verlieh 1747 den Buchdruckern
Steuerfreiheit mit folgendem Decret: „Nachdem auch auf anderen
Universitäten die daselbstigen Buchtruckher mit besonderen Freyheiten
begabet, dahero auch Höchstdieselbe zu Bezeugung Dero für allhiesige
Universität hegende fürstliche Neigung hiemit gnädigst verordnen und
befehlen, dass nicht allein Dero dermaliger Universitätsbuchtruckher
Joh. Jak. Christoph Kleyer für sich und seine Gesellen wegen seiner
genannten Buchdruckhereyarbeit von Schatzung, Steuer, Quartier,
öffentlicher Erscheinung und übrigen bürgerlichen Oneribus fürhin
befreiet seyn und bleiben, sondern dass auch zu mehrerem Ansehen
hiesiger Universität sothanes hochfürstliches Privilegium auch seinen
Successoribus auf gleiche Weise zu statten kommen solle.“ Die Ein¬
wendungen des Bürgermeisters und Rathes der Stadt Würzburg gegen
dieses Privilegium wurden damit zurückgewiesen, dass die Buchdrucker
unter der Universität stünden und daher vom Bürgermeister und Rath
in keiner Weise beschwert werden dürfen.1'2
In Oesterreich wurde Johann Peter von Ghelen von der Kaiserin
Maria Theresia mit demPrädicat „Edler von“ in den österreichischen
Josef II. als Buchdrucker.
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Adelstand erhoben, Trattner wurde vom Kaiser Franz I. in den
Rittei stand erhoben und Kaiser Leopold II. verlieh ihm das ungarische
Indigenat. Kaiser Josef II. liess sich als Kronprinz eine Privatdruckerei
einrichten, in welcher er die Buchdruckerkunst selbst ausübte. Nr. 145
ist eine verkleinerte Copie des herrlichen, vom Xylographen Friedrich
v. Exter ausgeführten Holzschnittes, welcher diese Thätigkeit des
Nr. 145. Erzherzog Josef als Buchdrucker. (Verkleinerte Copie des Holzschnittes von F. v. Exteh.)
Prinzen verewigt hat. Wir sehen den Prinzen ein Festgedicht in zwei
Columnen abziehen, welches er zum Geburtstage seiner erhabenen
Mutter selbst verfasst und gesetzt hatte. Den Dienst des Auftragens
leistet ihm Josef Georg T. rassler, damaliger Factor Trattners, welch
letzterer, vor der Presse stehend, die Fortschritte seines kaiserlichen
Lehrlings mit Lust und Stolz betrachtet. Dieselben Gefühle theilt der
anwesende Obersthofmeister. Die Presse befindet sich gegenwärtig
Faulmann, Gesch. d. Buchdruckerkunst. qo