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Buchdruckerpreise. Das Buchdruckerwappen.
wohlgemeinten aber übelberathenen Taxordnungen ein wesentlicher
Grund zu finden sein. Schuld waren aber auch die Buchhändler, welche
die Bücher ballenweise kauften und tauschten, da der Messverkehr fast
ausschliesslich Tauschhandel war. EinAutor galt soviel wie der andere,
ein Druck wie der andere ; nicht die Güte, sondern nur die Masse der
Bogen wurde berechnet, nur die Grösse der Schriften und orientalische
Werke veränderten den Preis.
Schliesslich lasse ich noch eine Buchdruckerrechnung aus dem
Jahre 1694 folgen:1Gr’
Thaler. Groschen. Pfennig.
Einen Artztzettel Ein Riess 1 18
3 Bogen Verse auff Hrn. Otto Rückern .... 2 18
1 Bogen Verse auff Hrn. Bürgermeister Steger . 1
Noch ein Bogen Verse für den Hrn. D. Ottleben 1 12
4 Bogen Verse auf den sel. Hrn. Rudolphen 800
Aufflage thut der Bogen 5 23 8
Die übrigen 3 Bogen thun zusamm . . . . 17 23
Pro Censura 1 8 —
Von Hrn. Weisens Erben habe ich vor 5 Bogen
Verse zu fodern 600 Aufflage 22 23 8
Hrn. Fröhlichs Leichpredigt 14 Bogen 200 Auff¬
lage thut . - 23 17 4
In das XVII. Jahrhundert fällt die Erfindung des Buchdrucker¬
wappens. Die älteste Erwähnung eines solchen habe ich in Birkens
я Spiegel des Erzhauses Oesterreich“ 1668 gefunden, wo es von den
Buchdruckern heisst: „Wie denn Kaiser Friedrich III. sie Gold zu
tragen, auch sonsten dem Adel und den Gelehrten gleich befreit und
insonderheit den Schriftsetzern einen Adler, den Druckern aber einen
Greifen mit den Druckerballen in der einen Klaue, beide Wappen mit
offenem Helm, verliehen.“
Es ist zwar vom Kaiser Friedrich III. bekannt, dass er die
Wissenschaft liebte, eine besondere Begünstigung der Buchdruckerei
von seiner Seite ist jedoch nicht bekannt geworden. Schon im Jahre
1740 machte Professor Martin Schmeitzel in Halle darauf aufmerksam,
dass eine Urkunde Kaiser Friedrichs III. über eine solche Wappen-
Das Buchclruckenvappen.
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Verleihung nicht aufzufinden sei und dass einige glaubten, dieses
Wappen sei Gutenberg allein ertheilt worden, „weil die Buckdrucker¬
gesellschaften es so verändert führten“; im Jahre 1840 erwähnte der
sächsische Oberbibliothekar Dr. Falkenstein den „so oft angeführten,
aber nirgends urkundlich nachgewiesenen Bericht von der Verleihung-
adeliger Wappenrechte an die Gesammtgenossenschaft der Buch¬
drucker“, und meinte, dass die Wappenverleihung an Joh. Mentel den
Anstoss zu dieser Sage gegeben habe. In der von Chmel angeführten
Wappenverleihung an Johann Mentel (s. oben S.71) heisst es: „Kaiser
Friedrich verleiht dem Hans Mente lin und seinen ehelichen Leibeserben
von neuem ein Wappen“,
was darauf hindeutet, dass
die Familie Mentel schon
früher ein Wappen geführt,
aber wahrscheinlich wegen
Verarmung das Recht nicht
ausgeübt hatte, als der
durch den Buchdruck reich
gewordene Mentel um eine
neuerliche Bestätigung des¬
selben ansuchte. Die Be¬
schreibung dieses Wappens
in Chmels Regesta Friderici
III. (IV.) Nr. 4720 stimmt
mit der Abbildung Nr. 137
überein, die aus Gessners
Nr. 137. Wappen Johann Mentels. (Nach Gessner.) АѴѳгк ІІЬѲГ СІІѲ Buell-
druckerei entnommen ist: Ein rother Schild, darin ein klimmender
gelber Löwe mit geltender (gelfen heisst „einen Ton von sich geben,
schreien“), blauer Zunge, aufgeworfenem Schwänze und blauen Klauen,
mit einer blauen Krone gekrönt, auf dem Schilde einen Helm mit einer
rothen und goldenen Helmdecke geziert, darauf ein sitzender gelber
Löwe (so wie im Schild), entspringend daraus ein Busch von Straussen-
federn, roth, blau und gelb. Von einer Umschrift, nach welcher dieses
Wappen dem Mentel als dem Erfinder der Buchdruckerkunst verliehen