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Englische Gebräuche.
Farbemacher geladen, welche mit Ausnahme des Correctors ihre Börsen
öl'fneten und zu dem Feste beisteuerten, da sie gewöhnlich von den
Arbeitern gewählt wurden, nur der Corrector nicht, den der Herr
allein anstellte, und von welchem daher auch kein Geschenk erwartet
wurde. Dieses Fest fand zur Bartholomäuszeit statt und bevor die
Meister nicht die Stoppelgans gaben, wurde nicht bei Licht gearbeitet.
(Unser ehemaliger „Lichtschmaus“ dürfte auf dem gleichen Gebrauche
beruht haben.) Die Setzer wurden scherzweise „Galeerensklaven“ und
die Drucker „Pferde“ genannt. Wenn ein Lehrling aufgenommen
wurde, zahlte er eine halbe Krone, dessgleichen wenn er freigesprochen
wurde, aber damit war er noch nicht Mitglied der Kapelle, erst wenn
er in derselben Druckerei fortarbeitete und noch einmal eine halbe
Krone gezahlt hatte, wurde er Mitglied der Kapelle. In den Giessereien
herrschten gleiche Gebräuche. Am Maitage hielten die Londoner Buch¬
drucker in der Stationers Hall (Innungsgebäude) ein grosses Fest,
welches mit einem feierlichen Zuge in die Kirche begann und mit einem
Schmause endigte.
Eine andere, den englischen Buchdruckereien eigenthümliche
Gepflogenheit wurde „Waschen“ (washing) genannt. Dieselbe fand statt,
wenn ein Arbeiter faul war und er an seine Pflicht gemahnt werden
sollte, oder zur Beglückwünschung eines Lehrlings, der durch die Frei¬
sprechung der Fesseln seines untergeordneten Verhältnisses entledigt
und zur Mannbarkeit vorgerückt war; im ersten Falle wurde das
Waschen in einem Akte beendigt, im anderen Falle aber gewöhnlich
und mit einer gesteigerten Heftigkeit, welche den Erwartungen einer
gastfreien Bewirthung zur Nacht entsprach, wiederholt. Bei diesem
Waschen war es für jeden Mann oder Buben in der betreffenden
Abtheilung der Druckerei Ehrensache, auf ein gegebenes Zeichen mit
irgend einem Gegenstand, der zur Hand war, den grösstmöglichen
Lärm zu machen: Klappern mit Schüreisen, Zangen, Schaufeln und
anderen eisernen Geräthen mischte sich harmonisch mit dem Rasseln
der Stege über die Kastenränder, dem Aufschütteln der Keilkästen
und der Arbeit des Klopl'holzes, oder im Druckersaale das Stampfen
mit Keulen auf dem Farbestein, dem Zusammenschlagen der Ballen¬
hölzer, dem Hämmern mit Schafsfüssen auf den Presswänden etc. etc.,
Buchdruckei-taxen.
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kurz jeder strebte mit den denkbarsten Mitteln das Concert zum höchst¬
möglichen Lärm zu gestalten, welches dann mit drei riesigen Hurrahs
abschloss.162
Es wurde oben eines Buchdruckers gedacht, welcher heimlich
mehr gedruckt als der Buchhändler bestellt hatte, es scheint dies aber
kein vereinzelter Fall, sondern nur ein solcher gewesen zu sein, wo
der Betrüger erwischt wurde, wie folgendes Aktenstück bezeugt.
In Sachsen war im Jahre 1623 eine allgemeine Taxordnung
erlassen worden, in welcher das Pressgewerbe gleichfalls die gebühr¬
liche Berücksichtigung gefunden hatte. Im Jahre 1660 wurde eine neue
Taxordnung in Angriff genommen, wozu die Leipziger Buchhändler
ein Gutachten vom 30. März 1667 abgaben, u',;i in welchem es heisst:
„So haben 1. Die Pappiermacher das Pappier seithero ao. 1623 merck-
lichen und über das Drittel gesteigert, Steigern es auch nochmahls von
Tage zu Tage, unter dem Vorwand, dass sie die Lumpen nicht mehr
in so grosser Menge, als vor dem Kriege erlangen, unci consequenter
auch das Pappier in so grosser Menge nicht verfertigen könten. Nechst
diesen haben es 2. die Trukker auch nicht besser gemachet, und Ihren
Lohn umb ein merckliches gesteigert, seynd auch mit demselben nicht
vergnüget, sondern es finden sich deroselben anizo gar viel, zumalil
weil deroselben viel auch nebenst dem Trukken sich der Handlung
bedienen, derer etliche von den' Büchern, so sie zu trukken bekomen,
eine grosse Menge heimlich nachschiessen, Woraus denn folget, dass
des Verlegers Exemplaria liegen bleiben, bis der Nachschuss verkauftet,
Und weil dieser Nachschuss wohlfeiler verkauft wird, auch (wie alle
gestolene Sachen) wohlfeiler verkauft werden kann. Indem die Trukker
auf solche Bücher nichts als das blosse Pappier, Wir aber weit mehr
Unkosten aufwenden müssen, Wird demnach der Verleger gezwungen,
wenn er seine Exemplaria will loss seyn, selbe in eben diesem geringen
Preiss zu geben, so Er nicht mit seinen Büchern will zurükkbleiben.“
Weiters wird erwähnt, dass die Censur und die Autoren mit den Preisen
aufgeschlagen, „dass sie sich mit den Verehrungen, welche man ihnen
hiebevoren gereicht, nicht begnügen, sondern es wird denenselben von
Tage zu Tage höher getrieben als gar, dass wohl der Bogen bis auf
einen Ducaten gestiegen und muss doch wohl dem Autori eine gewisse