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Buchdruckerordnung. Jubelfest.
Stadtarchive vorfindet, trägt auf der vorletzten Seite (die letzte blieb
weiss) den Holzschnitt Jobst Ammanns mit den Versen des Hans Sachs,
welche hier zur Vergleichung mit derUebersetzung auf Seite 279 folgen:
Ich bin geschicket mit der Press,
So ich aufftrag den Firniss ress.
So bald mein Dienr den bengel zuckt,
So ist ein Bogn papyrs gedruckt.
Da durch kompt manche kunst an tag,
Die man leichtlich bekommen mag.
Vorzeiten hat man die Bücher geschribn,
Zu Meintz die Kunst ward erstlich triebn.
Fünfzehn Jahre bestand dieselbe, bis 1588 eine neue Ordnung
wegen Nachdruck publicirt wurde; 1598 wurden beide vereinigt.138
indem ich hiemit die Geschichte der Buchdruckerkunst im
XVI. Jahrhundert abschliesse, muss ich noch erwähnen, dass im Jahre
1540 das erste Jubelfest der Erfindung der Buchdruckerkunst zu
Wittenberg von Hans Luft, Georg Bhau, Peter Seltze, Michael
Lotter und ihren Gesellen gefeiert wurde. Sie wählten den 24. Juni
als den Namenstag Johann Gutenbergs zur Feier, das Jahr 40 wahr¬
scheinlich auf Grundlage der Kölner Chronik.
X. ABSCHNITT.
DIE PRESSPOLIZEI IM XVII. JAHRHUNDERT.
ACH den eingehenden Vorschriften über die Censur, welche
im XVI. Jahrhundert gegeben worden waren, blieb der Gesetz¬
gebung im XVII. Jahrhundert nichts übrig, als die alten Verordnungen
neu einzuschärfen.
So erliess Kaiser Rudolf II. im Jahre 1606 den Befehl, „dass- ein
jedweder Buchdrucker, Buchführer oder Buchhändler, ehe und zuvor
er sein Gewölb oder Laden eröffnet, auch einiges Buch distrahiret, aller
seiner neuen Bücher einen Indicem fürweise, darneben glaubliche
Anzeigen thue, wie und weichergestalt ihm solche Bücher zu drucken
erlaubt und da er darüber kein kaiserliches Patent hätte, alsdann
unserer kaiserlichen Hofkanzlei ein Exemplar zu überschicken, auch
zustelle und unverweigerlich überreiche. Dann demnach uns glaub¬
würdig dieser Betrug etlicher Buchdrucker und Buchhändler für¬
kommen, dass sie auf etliche ihrer Bücher diese Worte: Cum, gratia et
Privilegio, da doch keines von ihnen gesucht, weniger erlangt worden,
zu drucken sich lassen gelüsten, welches einem Falso nicht fast ungleich,
insoweit weil sie wollen dardurch zu verstehen geben: quocl praedicta
verba sonant, das Wort Caesare aber malitiose auslassen, unter welchem
Scheine viele ungeräumte Sachen eingeschleift und in den Druck ver¬
fertigt worden, dadurch sie sich unterstehen, unsere kaiserliche Repu¬
tation zu lädiren und den gebührenden Taxam zu verschmälern“.
Ferner wurde bestimmt, dass die neuen Kataloge durchzusehen seien,