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halten“, im Jahre 1539 brach in Paris ein Strike aus, indem die
Gehilfen verlangten, dass man ihre Bezahlung vermehre, nicht zu viele
Lehrlinge halte und dass die Nahrung, welche ihnen die Meister gaben,
reichlicher sein sollte. (Es ist eine alte Geschichte, doch bleibt sie ewig
neu.) Dupont, 137 der diese Forderungen für ungerechte Ansprüche
erklärt, fügt hinzu: „die Autorität griff, väterlich wie immer, ein und
hemmte die Unordnungen, welche in den Werkstätten eingreifen
wollten, “ gibt aber nicht an, in welcher Weise.
Auch in Deutschland musste die Obrigkeit öfter eingreifen, wie
z. B. in dem Erlass Johann Friedrich des Mittlern an den Rath zu
Jena 1557: „Liebe Getreuen! Wir werden berichtet, dass die Drucker¬
gesellen zu Jena zu Zeiten (wenn sie beim Trinken Zusammenkommen)
sich unterstehen, gegen einander mit bösen Worten anzugreifen, auch
zu schlagen und mit Wehren zu zucken“ etc. Wir haben im vorigen
Jahrhundert gesehen, wie sich die Druckereien aus den Schreibergilden
der Universitäten herausbildeten, als Angehörige der Universität hatten
sie das Recht, den Degen zu tragen und der vorstehende Erlass beweist,
dass sie denselben durch muthwillige Raufereien entehrten. Den Anlass
dazu gaben gewöhnlich die Trinkgelage, denn ein alter Spruch sagt:
Weil man die Schriften und Papier alles wohl feucht muss haben,
So pflegen auch mit Wein und Bier die Gesellen sich zu laben.
ln sehr umständlicher und wie es scheint, auch sehr getreuer
Weise wird der Uebermuth der Gehilfen, welcher sich bei einem
Ueberflusse an Arbeit gern einstellte, in folgender Bittschrift geschildert,
welche im Jahre 1563 von fünf Druckereibesitzern zu Frankfurt am
Main dem Rathe überreicht wurde:
„Ehrnueste, Hochgelerte, Fürsichtige vnnd Weise Herren, E. E.
F. W. sein vnnser Underthennige gehorsame Dinst Yederzeit Zuuor!
Günstige vnnd gepietende lieben Herren, E. E. F. W. Können
wir vnden benenten Burger vnnd Buchtruckher auss beweglichen not-
tringenden Vrsachen vnderthenniger meinung zu berichten nicht vnter-
lassenn. Nach dem bissanhero alhie Inn der Kay. löblichen Reichs
Stadt Franckhfurt, auff Truckhereyen, vonn froembdenn gesellen, vnnd
sonderlich ettlichen, so auss Sachssen vnd Meissen khommen, vieil
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Vnordnung durch allerley trotzigen Widerwillen, Hadder, Zanck, Ver-
saumnuss gebürlicher Arbeit, vnnd jn andrer vnzehliche wege, nicht
ohn vnnsern hoch beschwerlichen vnuertrcglichen nachthaill, Ein¬
geführt wordenn. Als nemlich, dz sie vermaynen, wenn mann etwa
Feyertage jnn Sachssen vnnd Meissen, oder auch woll etiliche Chor-
feste jnn Bäpstischen Stetten, zu halten pflegt, dieselbigen jnn dieser
Stadt gleichsfals mit vnterlassung der Arbeit zuhalten sein sollen.
Vnnd neben dem, dass sie vieil mais ausser oder jnnerhalb derTruckher
Herren Heuser, vnter sich selbs, oder mit ändern zugeführten gesten
gezecht, vnnd dann zum Nachtmall voll vnnd toll, ann tisch khommen,
jn der Kuchen mit den Mägden gezanckt, geflucht, oder mit ändern
gesellen geraufft, gepalgt, geschlagen, ja woll so baldt gegen den
Herren, ob der Mallzeit geschnarckt, auf!' die gass hinauss gefordert,
alle ding nach eignem gefallen zu recht haben vnnd legen wollen,
Oder aber ümb vnnd weitt nach Mitternacht, ann Ihrer Truckher
Herren Heuser, mit vnzimlichem gepolder gerennet, geklopfft, geschlagen,
Keiner Nachbaurn, oder kranckhen Leuth, vmb oder jn Ihrer Herren
Heuser, auch Ihrer vmbher gesessenen Obrigkeit, ja Ihrer selbs Ehren
vnnd gebure, nicht verschonett; vnnd also wedder vor Gott, noch der
Welt, Kein abschewen getragen. Zu dem, wenn Ihnen gleich auff-
gethan worden, jnn den Heusern erst geschrien, gejauchtzt, vnnd
gepoldert, als ob es jnn einem wilden Walde were. Darauf dann erfolgt,
dz ettwa einer oder mehr morgens biss vmb acht, oder Neun uhren,
wo nicht' gar jnn Mittag, in den betten liegendt plyeben, andere so
auffgestanden, vnd gearbeit mit sich gehindert, vnnd volgendts, vor
oder nach Mittage wiederuinb auss den Heusern geschlichen, noch
mehr Feyrens gemacht, vnnd zugerichte Formen dahinden gelassen:
Darneben auch mit aussgetruckten wortten sich vernemen lassen, sie
wollen arbeiten vnnd feyren, wenn es Ihnen gelegen, vnnd darob keinen
Herrn ansehen, Etiliche wo sie anderst vor dem Nachtessen, Inn
solcher schwermender voller weyss zu tisch kommen, haben Allerley
mudtwillen, vnnd Vnlust, wie jnn solcher gestalt, zugeschehen pflegt,
neben vnchristlicher Gottes lesterung, vnnd sonst vnzuchtigen vnge-
burlichen wortten, angericht, Mit essen vnnd trinckhen nicht wollen
zufrieden seinn, die Becher mitt wein, sonderlich jnn abwesen Ihrer