330
Innungen.
Privilegium erwarb. In Deutschland waren zwar auch an manchen
Orten die Buchdrucker privilegirt, in Basel jedenfalls nicht, hier genügte
es, wenn sich jemand gegen eine entsprechende Bezahlung in eine
Zunft aufnehmen liess, man fragte nicht, ob er auch von der Buch¬
druckerei etwas verstände.
Eigene Buchdrucker-Innungen gab es noch nicht. Im Jahre 1502
verfügte der Rath der Stadt Strassburg, dass die Buchdrucker mit der
Zunft „zur Stelze“ dienen mussten, es war dies eine Zunft, welche in
erster Linie die Goldschmiede umfasste, der aber nach und nach die
Schilder (d. h. die eigentlichen Maler), die Karten- und Briefmaler,
die Bildschnitzer, Glaser, Goldschläger und Armbrustmacher bei¬
getreten waren, und der jetzt nun auch die Buchdrucker, Form¬
schneider und Buchbinder sich bequemen sollten. Diese Verordnung
unterscheidet zwei Kategorien von Druckern: „die buchtrucker, welche
in dem Avesen und vermögen seyent, dass sie gros redliche druckeryen
halten und ouch der moler handtierunge bruchen und die uberigen
gemeynen trucker formenschnyder buchbinder und kartenmoler, die
biecher nuwen und heyligen druckent usstrichent und verkaufent, und
domit ouch der moler handtierunge bruchent und des genyssen. “ 135
Platter mochte sich in der Gesellschaftsdruckerei wohl auch
praktische Kenntnisse im Drucken angeeignet haben, denn als er mit
Peter Schöffers (Sohn des Peter Schöffer in Mainz) Schriften zu
drucken begann, scheint er allein gearbeitet zu haben, er spricht zwar
von „Pressen“, aber mehr als eine mag in seinem „kleinen finsternDruck-
stüblein“ nicht Platz gehabt haben, zumal er später in der vergrösserten
Druckerei nur drei Pressen hatte, hier im Haus zum Thor und nicht
später, wie er erzählt, mögen auch Frau und Kinder mit zur Arbeit
verwendet worden sein, denn es ist unglaublich, dass in dem Geschäft
mit 20 Gehilfen die Kinder zur Arbeit mit verwendet werden mussten.
Er nahm nun Lehrlinge auf und bei dem gelehrten Platter wurden
diese tüchtig ausgebildet; in anderen, namentlich in den Winkel-
druckereieù fanden sie diese Ausbildung nicht, denn Platter klagt
über seine Gesellen, die so ungeschickt gewesen seien, dass bei dem
schlechten Geschäftsgänge ihm die Lust zur Buchdruckerei verleidet
worden sei.
Druckfehler.
331
Die Folgen der mangelhaften Ausbildung der Setzer und ihrer
mangelhaften Kenntnisse waren dann zahllose Druckfehler. Johann
Knoblauch, Buchdrucker zu Strassburg, liess in dem 1507 gedruckten
Werke Pie de la Mirandola so viele Fehler stehen, dass sein Druckfehler-
verzeichniss 15 Seiten in Folio ausmachte und er dazu bemerkte:
„Schiebe diese Fehler nicht dem Autor zu, sie sind von den Typo-
graphen begangen worden, wir bekennen unsere Fehler.“ 138 Freilich
waren auch die sorgsamsten Buchdrucker nicht vor Fehlern sicher.
Obwohl Robert Etienne in seinem Neuen Testament 1549 erklären zu
können glaubte, dass sich nicht ein einziger Fehler darin befände,
ergab sich doch, dass pulres statt plures gedruckt war. Erasmus von
Rotterdam erzählt, dass in seinem Werke Vidua christ lana, welches
1529 bei Froben in Basel gedruckt wurde und welches er der Königin
von Ungarn widmete, die Worte mente illa in mentida verwandelt
worden und dass bereits 1000 Exemplare gedruckt waren, als man
diesen obseönen Druckfehler bemerkte, welcher nur durch einen
Garton beseitigt werden konnte. Er fügte hinzu, er würde 300 Gold-
thaler gegeben haben, um eine solche Infamie ungeschehen zu machen
und schrieb den Fehler der Rachsucht eines trunksüchtigen Setzers
zu ; allein es ist wahrscheinlich, dass die Worte schlecht geschrieben
und falsch gelesen wurden, und dass weder Setzer noch Corrector den
Ausdruck mentida kannten, welcher von lateinischen Autoren selten
angewendet wird. Manchmal waren auch die Correctoren an Fehlern
schuld. Henri Etienne erzählt in seiner Artis typographiae Querimonia
(1569) von einem unwissenden Corrector, der jedesmal, wenn zwei
Wörter einander ähnlich lauteten, jenes Wort, welches er kannte, an
Stelle des ihm unbekannten setzte, so verwandelte er procos (Liebhaber)
in porcos (Schweine).
Das Verhältniss der Gehilfen zu den Druckerherren war noch ein
■patriarchalisches, nicht nur bei Platter, sondern allgemein hatten die
Gehilfen bei ihren Herren Kost und Wohnung, in Frankreich wurde
die Beköstigung der Gehilfen 1571 aufgehoben. Aus diesem Verhältnisse
entstanden oft Streitigkeiten. Wir haben bereits im vorigen Jahrhundert
gefunden, dass der Baseler Rath sich bemüssigt sah, die Meister zu
ermahnen, „ihre Knechte in Essen, Trinken und anderem billig zu