248 Begünstigung der Buchdruckerkunst in Frankreich. Imprimatur.
die Buchdruckerkunst bei Frankreichs Königen auch viele Begünsti¬
gungen. Am 9. April 1513 befreite Ludwig XII. „in Anbetracht der
grossen Vortheile, welche seinem Königreiche aus der Kunst und
Wissenschaft der Buchdruckerei erwachsen waren, einer Kunst,
welche mehr göttlich als menschlich zu sein scheine“, die Buch¬
drucker von einer Steuer von 30.000 Livres. Mit derselben Verordnung
erlaubte er den freien Vertrieb der Bücher in seinem ganzen König¬
reiche und befreite sie von allen Zöllen, welch letzteres auch seine
Vorgänger gethan hatten. Franz I. bestätigte die Privilegien und
Freiheiten der Buchdrucker und befreite sie 1538 vom Dienste in der
Bürgerwehr. Mit Edict vom 31. August 1539, Artikel 7, bestimmte er,
dass die Bücher würdig auszustatten seien, auf schönem Papier, mit
schönen Lettern und fehlerfrei gedruckt sein sollten. Inspectoren hatten
von Zeit zu Zeit die Druckereien zu untersuchen und schlechte Lettern
sowie schlechtes Papier zu confisciren. Die Bücher mussten durch
die Druckherren selbst oder ihre Correctoren corrigirt werden, blieb
ein oder der andere bemerkenswerthe Fehler stehen, so musste das
Blatt durch einen neugedruckten Carton ersetzt werden. Damit sich die
Buchdrucker der Verantwortlichkeit nicht entziehen konnten, musste
der Druckherr oder der Corrector, oder der Autor, welcher die
Correcturen gelesen hatte, sein Imprimatur auf die Correctur setzen.
Bücher bei denen diese Formalität nicht erfüllt war, wurden zerrissen
und die schlechten Correctoren strenge bestraft. Franz I. besuchte
öfter die Werkstätte Robert Etiennes; als er ihn eines Tages beim
Correcturlesen antraf, verbot er ihn zu stören und wartete, bis die
Correctur gelesen war.11'’ Dieser König liess auch auf seine Kosten
durch Garamond drei Grade Griechisch schneiden, wozu der Hof¬
kalligraph Ange Vergèce, ein geborener Grieche, die Zeichnungen
geliefert hatte, er ernannte mehrere Buchdrucker zu Hofbuchdruckern
(Druckern des Königs), je einen für Französisch, Lateinisch, Griechisch
und Hebräisch. Karl IX. hatte 1564 eine Steuer auf Papier eingeführt.
Auf die Vorstellung der Universität und der Buchdrucker verbot er
den Steuerpächtern diese Steuer einzuheben, bei Strafe des vierfachen
Betrages und Gefängniss. Heinrich III. bestätigte 1581 die Rechte
und Freiheiten der Buchdrucker; im ersten Jahre seiner Regierung
Presspolizei in der Schweiz, den Niederlanden, Spanien und-Italien. 24-9
schickte er Heinrich Etienne nach der Schweiz, um dort seltene
Bücher und Handschriften zu suchen und gab ihm eine Pension von
300 Livres für die Verdienste um den Druck schöner griechischer und
lateinischer Werke (leider ist nicht angegeben, wie lange Heinrich
Etienne die Pension bezog, denn er starb arm im Krankenhause zu
Lyon), auch gab er ihm ein Geschenk von 3000 Livres für sein-Werk
Précellence du langage.116 1583 dispensirte er „seine theueren und viel¬
geliebten Buchdrucker“ von der Taxe auf mechanische Künste, „in der
Erwägung, dass die Buchdruckerkunst nie ein mechanisches Geschäft
werden würde. “
Es ist oben erwähnt worden, dass französische Buchdrucker
sich nach Genf flüchteten, wo 1535 die Reformation eingeführt worden
war; dennoch war auch die Schweiz kein Hort der Pressfreiheit und
Calvin verfolgte Andersgläubige ebenso wie die römische Kirche.
In den Niederlanden erliess Karl V. 1550 von Brüssel aus ein
Mandat gegen verbotene Bücher, Bilder, wiedertäuferische Zusammen¬
künfte und Disputationen über die heilige Schrift; Uebertreter sollten
ihrer Güter verlustig sein und nach Umständen mit dem Tode bestraft,
Männer enthauptet und Frauen verbrannt oder lebendig begraben
werden. Unter seinem Nachfolger Philipp II. brach der Aufstand aus
und flohen die Protestanten in Massen aus dem Lande.
In Spanien waren gesetzliche Vorschriften über die Druckereien
nicht nöthig, da die zur Unterdrückung der mohammedanischen und
jüdischen Religion verwendete Inquisition genügte, um oppositionelle
Schriften nicht aufkommen zu lassen.
Ebenso war in Italien durch die Inquisition die Buchdruckerei
genügend überwacht und sie waltete ihres Amtes so trefflich, dass
von dem auf Befehl des Bischofs Morone in Modena gedruckten Buche
Beneficio di Cristo crocifisso, welches so ausserordentlichen Beifall
fand, dass in Venedig 4-0.000 Exemplare gedruckt wurden, nur wenig
Exemplare übrig sind.
In England wurde die Buchdruckerkunst in der Gesetzgebung
zuerst im Jahre 1483 erwähnt, als Richard III. den Thron usurpirte.
In der Akte, welche die Einfuhr fremder Waaren beschränkte, wurde
die Einfuhr von Büchern von allen Beschränkungen ausgenommen.