232
Reclame. Bücherpreise.
Schönheit, die jedermann auffällt, zweitens brauchst du das Glossar
nicht hinter dem Text zu suchen, es steht auf derselben Seite, Ver¬
weisungen zeigen dir die Glosse, und die Verbesserung des Buches
wird die Unterrichtung des Lesenden sein.“ Gering und Remboldt
druckten ein Corpus juris canonici mit einem Distichon, welches auf
deutsch lautet: „Laufet nicht vor dem Preise davon, Reiche und Arme!
dieses ausgezeichnete Buch kostet nur eine geringe Summe.“ Zu Ende
der Ars versißcatoria, gedruckt von Petrus Caesaris, Johann Stol und
Robert Gaguin in Paris befinden sich vier Distichen an den Leser,
welche übersetzt lauten: „Jedesmal, würdiger Leser! wenn du dieses
Buch wieder lesen wirst, wirst du das Talent unserer Drucker mehr
lieben. Anstatt eines Jahres und mehr, welches ein schneller Schreiber
brauchte, genügt ein Monat dieser neuen Kunst, um ein Buch fehlerfrei
den Lesern zu überliefern. Unlängst kostete das Papier, welches man
brauchte, um ein Buch zu schreiben, mehr, als man jetzt für ein grosses
Buch bezahlt. Glückliches Germanien! Dir schuldet die Welt diese
Erfindung, die Welt bewundert deine Kunst und dein Genie!“ 108
In der That hatte die Buchdruckerkunst ein schnelles Sinken der
Bücherpreise zur Folge. Johann Andreas, Bischof von Aleria, sagte in
seiner Widmung der Briefe des heiligen Hieronymus an Papst Paul II.,
dass Bücher, welche in früheren Zeiten 100 Thaler gekostet hatten,
jetzt kaum 20 kosten, und diejenigen, welche mit 20 Thalern bezahlt
wurden, jetzt kaum 4 gelten.109 Das Katholikon Gutenbergs wurde dem
Kloster St. Maria zu Augsburg um 41 Thaler verkauft, 10 Jahre später
kostete es nur 13 Goldgulden.
VI. ABSCHNITT.
DIE PRESSPOLIZEI IM XVI. JAHRHUNDERT.
IT der Bulle Leos X. vom 15. Mai 1515 war den Bischöfen und
Inquisitoren zur Pflicht gemacht worden, sämmtliche Schriften
noch vor dem Drucke zu lesen und ketzerische Meinungen zu unter¬
drücken; aber Ьедгог noch die Kaiser und Reichstage gesetzliche Be¬
stimmungen über die Presse erliessen, hatten die Städte im Interesse
ihres Friedens ähnliche Verordnungen erlassen. Im Jahre 1504 wurde
durch einen Befehl des Strassburger Senats alles was gegen den Papst,
den Kaiser, gegen Fürsten und Städte oder gegen die guten Sitten
gerichtet war, zu drucken verboten und drei Männer: Petrus Arge,
Jakob Mugius, Konrad Dantzenheim wurden mit der Ausführung dieses
Befehls betraut, daher als Censoren bestellt. Im Jahre 1515 sah sich
derselbe Rath veranlasst, die Buchdrucker in Untersuchung zu ziehen
„wegen schantlichen sprächen vnd liedern, abermals uszgangen, der
Eidgenossen vnd Nachbaren halb“ und ihnen zu befehlen, „solch
Schandbüchlein weder zu drucken noch feil zu haben“. In demselben
Jahre wurden verschiedene „Mären vnd lieder, so wider die Eidgenossen
getruckt“, bei den Druckern confiscirt und verbrannt. Dessgleichen im
Jahre 1516. In Augsburg verbot ein Rathsdecret vom Jahre 1520 den
Druck und die Verbreitung religiöser Schriften ohne Vorwissen und
Genehmigung des Raths.
Es war begreiflich, dass die Städte sich durch die Verfasser und
Drucker von Flugschriften, welche im XVI. Jahrhundert massenhaft