Buchhandel.
liegend, dass Buchhändler, die theure Vermittlung der Buchdruckerei¬
besitzer vermeidend, selbst Druckereien errichteten, zumal sie ja am
besten wussten, welche Werke einen guten Absatz versprachen. Daher
kann es nicht auffallen, wenn erst in einem 1489 zu Mainz gedruckten
Werke die Bemerkung vorkommt, dass es auf Kosten eines anderen
gedruckt sei. Seitdem fingen auch die Buchdrucker an zu erklären,
dass ihre Bücher auf eigene Kosten(propriis impensis impressit) gedruckt
seien, wie z.B. Jakob Meydenbach 1491. Von den in Ulm gedruckten
Büchern stammt das erste, mit einem Vermerk darüber, wer die Kosten
getragen, bezeichnete Buch aus dem Jahre 1486, das zweite aus dem
Jahre 1496, in Beutlingen das erste aus dem Jahre 1484, das zweite
aus dem Jahre 1487. Der erste, welcher in Nürnberg erklärte, dass er
auf eigeneKosten druckte, ist Anton Koberger im Jahre 1481. Er wieder- .
holt diese Bemerkung dann häufig, indess keineswegs auf allen seinen
Drucken. Bei 15 seiner Drucke des Jahres 1483 steht fünfmal „auf
Kosten (impensis) Anton Kobergers in Nürnberg“. Seine Zeitgenossen
Konrad Zeninger und Friedrich Creüssner pflegten in diesen Jahren
niemals ähnliche Bemerkungen hinzuzusetzen, ln Augsburg erschien das
erste Buch, in dem gesagt ist, es sei auf Kosten des Druckers (Erhard
Ratdolt) veröffentlicht, im Jahre 1487, demselben folgten andere
Bücher desselben Druckers mit dem gleichen Vermerk aus den Jahren
1488, 1494 und 1496. Dazwischen druckte er, aber nur ein einzigesmal,
im Jahre 1488 für Rechnung des Theobald Feger, eines Buchhändlers
in Ofen. Bei den von ihm in Venedig gedruckten Büchern bemerkte
Erhard Ratdolt frühzeitig, dass er auf eigene Kosten drucke.102 Am
Schlüsse der Chronik von Frankreich heisst es: gedruckt zu Paris 1493
von Antoine Vérard, am Ende des Decamerone Boccaccios und der
Prophezeiungen Merlins: „gedruckt zu Paris für Antoine Vérard“.103
Bücher von lebenden Autoren wurden im XV. Jahrhundert wenig
gedruckt, mehr Kirchenväter und Classiker. Wir haben oben gesehen,
dass Schöffer anderen Buchdruckern nachdruckte, aber auch ihm
wurden Bücher nachgedruckt, so von Eggestein in Strassburg die
Constitutionen des Papstes Clemens V. 1471 (Schöffer 1467), die
Institutionen Justinians 1472 (Schöffer 1468) und das Decretum
Gratiani, Fischer104 bemerkt: „Heinrich Quentell zu Köln hat einen
Nachdruck. Censur.
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Druck von dem Fasciculus temporum im grössten Folio gegeben und
darin ist die Form der Typen des A. ter Hoernen, welcher dasselbe
1492 in kleinem Folio druckte, nur vergrössert nachgeahmt, so dass
man sich hier ganz getäuscht findet, die Unterschrift eines Quentell zu
lesen, лѵо man einen Ter Hoernen oder einen ähnlichen Drucker ver-
muthete.“ Der Buchhändler Jean Petit zu Paris hatte, wie der Abbé
St. Léger erzählt, Exemplare der lateinischen Bibel gekauft, welche
Nikolaus Jenson 1476 zu Venedig gedruckt hatte, erliess auf dieselben
einen Titel mit seinem Namen und seiner Wohnung drucken.105 Es
musste einem Drucker unangenehm sein, wenn er auf ein Werk grosse
Kosten gewendet und vielleicht auch einem Gelehrten für die Durch¬
sicht der Handschrift Honorar gezahlt hatte, dasselbe von einem ändern
nachgedruckt zu finden. Daher soll bereits im Jahre 1498 ein kaiser¬
licher Censur- und General-Superintendent bestanden haben, der die
Macht hatte, Buchdrucker- und Buchhändler-Privilegien gegen den
Nachdruck zu verleihen.100
Wir haben oben (S. 145) gesehen, dass die Buchhändler und
Copisten unter dem Schutze der Universität und der Bischöfe standen,
welche das Recht der Censur hatten, es war natürlich, dass diese
Censur sofort auf die gedruckten Bücher ausgedehnt wurde. Im Jahre
1479 ergingen päpstliche Anordnungen wegen Ueberwachung der
Druckereien. Erzbischof Berthold von Mainz verordnete am 4. Juli 1486
die Censur für Uebersetzungen aus fremden Sprachen ins Deutsche
und setzte vier Mainzer Professoren (den verschiedenen Facultäten ent¬
nommen) als Censoren ein, ebenso verbot am 12. November 1499 der
Kölner Official im besonderen Aufträge des Erzbischofs Hermann von
Hessen, irgend ein Buch ohne seine Prüfung zu drucken, weil die so
hohe Gabe der Buchdruckerkunst durch den Missbrauch des Druckes
zum Verderben gekehrt würde.107 Im Jahre 1496 verschärfte Papst
Alexander VI. die Verbote wegen des Lesens und Verbreitens ketzeri¬
scher Schriften.
Mit dem Buchhandel war natürlich die Reclame verbunden.
„Glaube mir, lieber Leser,“ sagt Schöffer, „weder eine geschriebene
noch eine gedruckte Sammlung der Decretalien ist mit der unsrigen
zu vergleichen; sie hat drei Vortheile: Ränder von gleicher Breite, eine